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Runter mit den Mieten!
05.12.2010
Erfreulich verkündete das Bundesamt für Wohnungswesen am 1. Dezember dass der Referenzzinssatz auf 2.75 Prozent gesenkt wird. Die meisten Mieter haben nun Anspruch auf eine Mietzinssenkung.
Viele Mieter wissen aber nichts von ihrem Glück oder haben Angst gegen den Vermieter vorzugehen. Dabei sind es gerade die Vermieter bzw die Hausbesitzer die seit Jahren vom sinkenden Hypozins aber vom stagnierenden Mietzins profitieren - und das obwohl die Schweiz ein Land der Mieter ist. Wie kann es sein dass man die Hausbesitzer verhätschelt und die Mieter melkt wie Kühe? Das System mit dem Referenzzinssatz hat noch deutliche Schwächen und markante Vorteile für die Vermieter.
Damit man die Mietzinssenkung erhält muss man als Mieter selbst aktiv werden weil sich die Vermieter davor drücken dürfen. Die Regelung ist relativ simpel: Wird es günstiger muss der Mieter seinen Anspruch geltend machen, wird es teurer muss der Vermieter aktiv werden. Ein Musterbrief den man nur noch die Personalien ergänzen muss findet man beim Mieterverband - ein sogenanntes Senkungsbegehren ist so in ein paar Minuten postfertig - wichtig: Der Brief per Einschreiben verschicken!
Man darf sich dann nicht über das Resultat wundern: Der Vermieter wird zur Senkung noch die Mehrausgaben, die Teuerung sowie andere Kosten davon abziehen - so erhält man am Schluss nicht wirklich die volle Reduktion. Sicher ist aber dass sich die Ersparnis im Haushaltsbudget bemerkbar machen wird.